Bei Rentnern, die bereits 65 Jahre alt sind und die normale
Altersrente beziehen, gibt es für den Hinzuverdienst keine
Einschränkung. Sie dürfen also ohne weiteres 400 Euro im Monat
und mehr hinzuverdienen, ohne ihre Rente zu gefährden.
Wer
aber vor dem 65. Lebensjahr eine vorzeitige Altersrente oder eine
Rente wegen voller Erwerbsminderung (bei Rentenbeginn ab 2001) oder
wegen Erwerbsunfähigkeit (bei Rentenbeginn vor 2001) bezieht und noch
einer Beschäftigung nachgeht, muss aufpassen: Seit dem 1. April
2003 beträgt die unschädliche Hinzuverdienstgrenze ein Siebtel der
monatlichen Bezugsgröße. Und das sind seit 2006 monatlich
350 Euro (2005 waren es 345 Euro).
Die
Hinzuverdienstgrenze gilt für Neu- und Altrentner sowohl in West als
auch in Ost. Es ist unschädlich, wenn der Nebenverdienst die
Hinzuverdienstgrenze zweimal im Kalenderjahr bis zum Doppelten
überschreitet.
Wer eine Vollrente bezieht und verdienen mehr
als 350 Euro im Monat hinzuverdient, bekommtt die Vollrente nicht
mehr, wohl aber die jeweils nächste Rentenform, also die Teilrente
von 2/3, Teilrente von 1/2 oder Teilrente von 1/3, da hier höhere
Hinzuverdienstgrenzen gelten.
Steuertipp: Haben Sie am
31. Dezember 2000 eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder
Berufsunfähigkeit bezogen, so erhalten Sie diese auch weiterhin bis
zur Vollendung des 65. Lebensjahres. Sie wird also nicht durch
die neue Rente wegen Erwerbsminderung ersetzt, die bei Rentenbeginn ab
1. Januar 2001 gewährt wird. Bei Renten wegen
Erwerbsunfähigkeit beträgt die unschädliche Hinzuverdienstgrenze
seit dem 1. April 2003 ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße.
Das sind im Jahr 2005 ebenfalls 345 Euro im Monat.
Zuletzt geändert am 03.01.2008
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