Immobilienkauf

Egal ob ein neues Haus gebaut oder eine vorhandene Immobilie oder einer Eigentumswohnung erworben werden soll, in jedem Fall wird ein Vertrag über den Kauf der Immobilie geschlossen.

In dem Kaufvertrag müssen essentiell folgende Punkte geregelt sein:

  • Kaufpreis
  • genaue Bezeichnung des Grundstückes oder genauere Beschreibung der Immobilie

Der Inhalt des Vertrages besteht meist aus vielen juristischen Fachbegriffen, kaum jemand versteht alles im Vertrag. Deswegen schreibt das Gesetz zwingend vor, dass der Vertrag von einem Notar beurkundet werden muss.

Viele Käufer wissen gar nicht, was der Notar eigentlich so genau macht - sicher ein Fehler, denn nur wer die Aufgaben des Notars kennt, weiß auch, worauf er achten muss. In den nachfolgenden Abschnitten wird das Aufgabenfeld eines Notars beleuchtet.

Zuletzt geändert am 10.01.2006

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