Informationspflichten

Der Verbraucher hat ein Recht auf ausführliche Information, was die konkrete Vertragsabwicklung anbelangt. Außer dass dem Kunden vor Vertragsschluss ausdrücklich mitgeteilt werden muss, mit wem er es als Vertragspartner zu tun hat und dass er den Vertrag widerrufen und die Ware zurückgeben kann, muss der Dienstanbieter folgende Informationen bereit halten ("Anbieterkennzeichnung" nach dem Teledienstegesetz (TDG) und dem Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV):

  • Offenlegung von Geschäftszweck und Identität des Unternehmens. (Name des Unternehmens, vollständige Firma, Angabe des Vertretungsberechtigten, Nennung der Verantwortlichen für den Inhalt journalistisch-redaktioneller Angebote)
  • genaue postalische Anschrift des Vertragspartners (Postfach oder E-Mail-Adresse reichen nicht)
  • wesentliche Merkmale der angebotenen Ware beziehungsweise der Dienstleistung
  • konkrete Laufzeit des Vertrages bei langfristigen Verträgen
  • Endpreisangaben einschließlich aller sonstigen Preisbestandteile
  • Angabe der zusätzlich anfallenden Liefer- und Versandkosten
  • Information über das Bestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechts
  • Offenlegung der Kosten, die dem Verbraucher durch die Nutzung der Fernkommunikationsmittel entstehen, sofern sie über die üblichen Grundtarife hinausgehen (z. B. kostenpflichtige Telefonnummern)
  • Hinweis auf die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises

Nach Vertragsschluss, spätestens aber bei Lieferung der Ware müssen dem Verbraucher diese Informationen darüber hinaus auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung stehen. Er muss in aller Deutlichkeit auf die Bedingungen, Einzelheiten und rechtlichen Folgen des Widerrufs- oder Rückgaberechts hingewiesen werden. Auch über Kundendienst, Gewährleistungs-, Garantie- und Kündigungsbedingungen hat das Unternehmen den Kunden zu informieren.

Zuletzt geändert am 25.04.2006

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