Jegliche Art von Haftaufenthalt kann für den Jugendlichen sehr
nachteilige Folgen haben. Zum einen kann die Haft für ihn ein
traumatisches Erlebnis sein, das erhebliche psychische Nachwirkungen
hat. Andererseits hat der Jugendliche in der Haft möglicherweise
Kontakte mit "echten" Kriminellen, die ihn zusätzlich auf die schiefe
Bahn bringen können. Daher gelten auch hier besondere Regelungen zum
Schutz der Jugendlichen, die in den folgenden zwei Abschnitten
beschrieben sind.
Zuletzt geändert am 12.01.2006
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