Inhalt des Architektenvertrages

Der Architektenvertrag sollte folgende Punkte enthalten:

  • genaue Bezeichnung der Vertragspartner
  • Ziel und Gegenstand des Vertrages
  • Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer
  • Zahlungsmodalitäten (siehe Abschnitt "Stufenregelungen")
  • Kostenregelung für Bauzeitenüberschreitung
  • Behandlung der Nebenkosten

Auf folgende Fragen sollte der Architektenvertrag ausdrücklich detaillierte Antworten geben:

  • Welche Planungsaufgaben übernimmt der Architekt?
  • Welche weiteren Betreuungsaufgaben übernimmt er?
  • Welche Überwachungsaufgaben fallen ihm zu?

Rechtstipp: Auf eine vertragliche Haftungsbeschränkung des Architekten sollten Sie sich nicht einlassen und es bei der gesetzlichen Regelung belassen, nach der er für Planungsmängel haftet.

Zuletzt geändert am 10.01.2006

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