Der Architektenvertrag sollte folgende Punkte enthalten:
- genaue Bezeichnung der Vertragspartner
- Ziel und
Gegenstand des Vertrages
- Pflichten von Auftraggeber und
Auftragnehmer
- Zahlungsmodalitäten (siehe Abschnitt
"Stufenregelungen")
- Kostenregelung für
Bauzeitenüberschreitung
- Behandlung der Nebenkosten
Auf folgende Fragen sollte der Architektenvertrag
ausdrücklich detaillierte Antworten geben:
- Welche
Planungsaufgaben übernimmt der Architekt?
- Welche weiteren
Betreuungsaufgaben übernimmt er?
- Welche
Überwachungsaufgaben fallen ihm zu?
Rechtstipp: Auf
eine vertragliche Haftungsbeschränkung des Architekten sollten Sie
sich nicht einlassen und es bei der gesetzlichen Regelung belassen,
nach der er für Planungsmängel haftet.
Zuletzt geändert am 10.01.2006
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