Standardmäßig gehören folgende Angaben in den notariell
beurkundeten Kaufvertrag:
- Beschreibung des Grundstücks
- Kaufpreis
- Nebenabsprachen
Durch den
Notar werden Baupläne und die Baubeschreibung mit beurkundet. Sie
beschreiben das Grundstück nach Lage, Größe und Wirtschaftsart.
Anschließend werden alle Belastungen aufgelistet, die zum Grundstück
gehören. Dazu zählen auch Wegerechte des Nachbarn und finanzielle
Belastungen wie Grundpfandrechte und Hypotheken.
Rechtstipp:
Im Kaufvertrag muss geregelt sein, wie mit bisherigen eingetragenen
Belastungen verfahren wird. Sollen sie übernommen werden und wenn ja,
wie werden diese Belastungen auf den Kaufpreis angerechnet?
Natürlich gehört der vereinbarte Kaufpreis mit allen
Teilzahlungen in den Vertrag. Der Käufer sollte vorab mit den
Geldgebern den genauen Ablauf regeln, damit beim Notar keine Fragen
offen bleiben oder er am Ende mehr verspricht, als er halten kann.
Rechtstipp: Bei noch nicht fertig gestellten Häusern oder
Wohnungen ist es auf jeden Fall empfehlenswert, einen Festpreis im
Vertrag zu vereinbaren, der genau die enthaltenen Kosten auflistet: So
können Sie als Käufer sicher sein, am Ende nicht für diverse
Nebenkosten zahlen zu müssen. Wichtig ist, dass der Kaufpreis nicht
vor Eintrag einer Auflassungsvormerkung (siehe nachfolgender
Abschnitt) geleistet werden muss. Es kann aber auch vereinbart werden,
dass eine Notarbestätigung darüber vorliegt, dass sie ohne
Hindernisse eingetragen werden kann.
Über übliche
Nebenabreden informiert der nachfolgende Abschnitt
Zuletzt geändert am 10.01.2006
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