Inhalt des Urheberrechts

Der Urheber hat

  • Persönlichkeitsrechte
  • Verwertungsrechte beziehungsweise Vergütungsansprüche
    und
  • sonstige Rechte.

Welchen Schutz die einzelnen Gruppen bieten, wird in den nachfolgenden Abschnitten detailliert beschrieben.

Zuletzt geändert am 14.03.2006

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