Der Urheber hat
- Persönlichkeitsrechte
- Verwertungsrechte beziehungsweise Vergütungsansprüche
und
- sonstige Rechte.
Welchen Schutz die einzelnen
Gruppen bieten, wird in den nachfolgenden Abschnitten detailliert
beschrieben.
Zuletzt geändert am 14.03.2006
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