Insolvenzgründe

Eröffnungsgründe können Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung sein. Stellt der Schuldner selbst den Antrag, ist auch die drohende Zahlungsunfähigkeit ein Eröffnungsgrund (§§ 17-19 InsO).

Zuletzt geändert am 01.03.2005

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