Laut § 1 Handelsgesetzbuch (HGB) ist jeder Gewerbetreibende
Kaufmann, es sei denn, sein Unternehmen erfordert keinen nach Art und
Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb. Dies
hängt nicht allein vom Umsatz ab. Auch Zeitaufwand, Lagerhaltung, und
Kundenstamm spielen eine Rolle.
Wann ein Betrieb als
kleingewerblich einzustufen ist, ist insbesondere im Bereich der
Handelsvertretungen oftmals schwierig zu beurteilen, weil das Gesetz -
anders als in manchen ausländischen Rechtsordnungen - hier keine
starren Regeln (z. B. ein bestimmtes Umsatzvolumen) vorgibt.
Im Einzelnen sind folgenden Kriterien zu berücksichtigen:
- jährlicher Brutto-Provisionsumsatz
- Anlage- und
Betriebskapital
- Notwendigkeit der doppelten Buchführung
- Vielfalt der im Betrieb erbrachten Leistungen
- Inanspruchnahme von Bankkrediten und Zahl der beteiligten Banken
- Größe der Betriebsräumlichkeiten
- Zahl der
Angestellten und Art ihrer Tätigkeit
- Zahl der Auftraggeber
und Kunden
- Teilnahme am Wechselverkehr
Liegt
ein Handelsgewerbe vor, gelten für den Handelsvertreter die
besonderen Regeln des HGB uneingeschränkt - auch, wenn der
Handelsvertreter nichts von seinem Status als Kaufmann weiß. So ist
der Kaufmann verpflichtet, eine Firma zu führen (siehe nachfolgender
Abschnitt). Er muss auf Geschäftsbriefen Firma, Rechtsformzusatz, Ort
der Niederlassung, Registergericht und Handelsregisternummer angegeben
(§ 37a HGB) und hat eine ordnungsgemäßen Buchführung zu
erstellen (§ 238 Absatz 1 HGB).
Der
Handelsvertreter muss als Kaufmann sein Gewerbe ins Handelsregister
eintragen lassen. Zuwiderhandlungen können mit einem Ordnungsgeld von
bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Die Eintragung hat allerdings
für denjenigen, der ohnehin schon kraft Gesetzes Kaufmann ist, im
Grunde eine rein klarstellende Bedeutung.
Rechtstipp: Durch
eine freiwillige Eintragung ins Handelsregister wird auch der so
genannte Kleingewerbetreibende zum Kaufmann.
Wichtig ist: Die
Vorschriften über den Handelsvertreter in §§ 84 bis 92c
HGB gelten für jeden Handelsvertreter, unabhängig davon, ob er
Kleingewerbetreibender ist und ob er im Handelsregister eingetragen
ist.
Zuletzt geändert am 29.04.2006
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