Anders als dem Käufer steht dem Verkäufer kein Widerrufsrecht zu.
Er muss sich an sein Angebot halten, sobald ein Gebot eingegangen ist
(siehe Abschnitt "Rücknahme von Geboten").
Auch der
Bundesgerichtshof (BGH) hat einen Widerruf auf Seiten des Verkäufers
nicht zugelassen. Der Verkäufer ist bei Ablauf der Auktion an das
Ergebnis gebunden. Im Fall hatte ein Händler ein Auto mit einem
Startpreis von einem Euro eingestellt. Der Wagen ging für
26.350 DM weg, wobei der Wagen einen regulären Verkaufspreis von
39.000 hatte. Der Händler meinte, es sei noch kein Kaufvertrag
abgeschlossen worden, außerdem focht er seine Erklärung wegen des
versehentlich zu geringen Startpreises an. Mit beidem drang er nicht
durch - der Kaufvertrag wurde wirksam geschlossen. Will der Verkäufer
sich nicht rechtlich binden, muss er dies deutlich zum Ausdruck
bringen (Urteil des BGH vom 07.11.2001, Aktenzeichen: VIII ZR
13/01).
Zuletzt geändert am 17.04.2006
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