Kfz-Brief

Unerlässlich vor Kauf eines Gebrauchtwagens ist die Überprüfung des Kraftfahrzeugbriefes. Er enthält Angaben über das Datum der Erstzulassung, die Anzahl der Vorbesitzer und die Fahrgestellnummer. Vor allem aber muss der Fahrzeughalter im Brief eingetragen sein. Ist der Verkäufer nicht eingetragen, ist Vorsicht geboten, da das Auto schlimmstenfalls gestohlen sein könnte. Ist der Verkäufer nicht identisch mit dem Halter, sollten Sie sich eine Verkaufsvollmacht des Eigentümers aushändigen lassen.

Rechtstipp: Mit einem kurzzeitigen Halterwechsel wird nicht selten versucht, die gesetzlichen Gewährleistungspflichten von gewerblich tätigen Verkäufern zu umgehen. Das ist unzulässig, der gewerblich tätige Verkäufer muss für Sach- und Rechtsmängel einstehen (siehe Abschnitt "Verkauf geschäftlich genutzter Fahrzeuge").

Umbauten an dem Fahrzeug müssen im Fahrzeugbrief eingetragen sein, da bei unerlaubten Änderungen die Betriebserlaubnis für den Wagen erlöschen kann.

Zuletzt geändert am 06.01.2006

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