Der Bauherr, dem die Baugenehmigung nicht oder nicht wie beantragt
erteilt wurde, kann auch die Behörde auf Erteilung verklagen. Die
Klage ist jedoch nur zulässig, wenn der Bauherr zuvor Widerspruch
eingelegt hat (siehe vorheriger Abschnitt) und dieser zurückgewiesen
wurde.
Auch für die Klage hat der Bauherr grundsätzlich nur
einen Monat Zeit, nachdem sein Widerspruch abgelehnt und die Ablehnung
ihm zugestellt wurde.
Die Klage ist beim für den Bauort
zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben.
Das Procedere ist
ähnlich dem des Widerspruches: Das Gericht prüft nämlich, ob dem
Bauherrn eine Baugenehmigung zusteht. Ist das der Fall, lässt es eine
Baugenehmigung erteilen, wenn nicht, verliert der Bauherr die Klage.
Rechtstipp: Auch wenn Sie sich vor Gericht selber vertreten
können und keinen Anwalt brauchen - verzichten Sie nicht auf
professionelle Hilfe. Das Baurecht ist dafür zu kompliziert! Sonst
stehen Sie möglicherweise am Ende mit leeren Händen da.
Zuletzt geändert am 10.01.2006
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