Stimmt der Mieter der Mieterhöhung innerhalb einer zweimonatigen
Überlegungsfrist (siehe vorheriger Abschnitt) nicht zu, so kann der
Vermieter nach Fristablauf binnen einer Frist von weiteren drei
Monaten Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung erheben. Das bestimmt
§ 558b Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Rechtstipp für Vermieter und Mieter: Vermieter können Mängel im
Erhöhungsverfahren, wie beispielsweise eine fehlerhafte Begründung,
während des Rechtsstreites nachholen (§ 558b Absatz 3
BGB).
Auch hier steht dem Mieter allerdings die zweimonatige
Zustimmungsfrist zu (siehe vorheriger Abschnitt).
Zuletzt geändert am 05.01.2006
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