Kompost

Sämtliche Bundesländer mit Ausnahme von Rheinland-Pfalz haben eine eigene Verordnung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle erlassen und darin die Kompostierung von Küchen- und Gartenabfällen für zulässig erklärt.

Rechtlich angreifbar ist der Komposthaufen des Nachbarn deshalb nur, wenn er über alle Maße stinkt. In der Regel betrachten die Gerichte diesen Duft nicht als wesentliche Beeinträchtigung und lassen einen geruchsempfindlichen Nachbarn abblitzen. Nur wenn weitere Störungen hinzukommen, also zum Beispiel Ungeziefer angelockt wird oder der Komposthaufen bewusst ungünstig platziert wird, kann der Nachbar in Einzelfällen Recht bekommen.

Zuletzt geändert am 02.05.2006

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