Konsequenzen eines Verstoßes

Die Konsequenzen der Nichtbeachtung der in den vorangegangenen Abschnitten genannten Regeln bei dem Betrieb einer (kommerziellen) Homepage sind weitreichend.

Zum einen wird die Rechtsposition des Unternehmers gegenüber seinen Kunden geschwächt (z. B. verlängerte Widerrufsfristen bei fehlendem Hinweis auf Widerrufsmöglichkeit, Unwirksamkeit von Einwilligungserklärungen). Andererseits setzt der Betreiber sich der Gefahr von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen aus, da die Nichtbeachtung von Informations- und Hinweispflichten immer auch einen Vorteil gegenüber Konkurrenten und damit einen Wettbewerbsverstoß bedeuten kann.

Verstöße gegen die Informations- und Kennzeichnungspflichten nach dem Teledienstegesetz (TDG) und datenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß dem Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) können zudem als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Zuletzt geändert am 24.04.2006

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