Die Konsequenzen der Nichtbeachtung der in den vorangegangenen
Abschnitten genannten Regeln bei dem Betrieb einer (kommerziellen)
Homepage sind weitreichend.
Zum einen wird die Rechtsposition
des Unternehmers gegenüber seinen Kunden geschwächt (z. B.
verlängerte Widerrufsfristen bei fehlendem Hinweis auf
Widerrufsmöglichkeit, Unwirksamkeit von Einwilligungserklärungen).
Andererseits setzt der Betreiber sich der Gefahr von
wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen aus, da die Nichtbeachtung von
Informations- und Hinweispflichten immer auch einen Vorteil gegenüber
Konkurrenten und damit einen Wettbewerbsverstoß bedeuten kann.
Verstöße gegen die Informations- und Kennzeichnungspflichten nach
dem Teledienstegesetz (TDG) und datenschutzrechtlichen Bestimmungen
gemäß dem Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) können zudem als
Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet
werden.
Zuletzt geändert am 24.04.2006
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