Kopierschutz

Die meisten neuen CDs haben heute einen Kopierschutz. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass es auch Software gibt, die diesen Kopierschutz knacken können. Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) verbietet es allerdings, "wirksame technische Maßnahmen" gegen das Kopieren zu umgehen (§ 95a UrhG). Denn: Zwar sind private Kopien grundsätzlich zulässig (siehe vorheriger Abschnitt), einen generellen Anspruch darauf gibt es aber nicht. Das gilt für Musik-CDs und Filme auf DVDs, nicht aber für Computerprogramme. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat durchblicken lassen, dass es diese neuen Regelungen für verfassungsgemäß hält (Beschluss des BVerfG vom 25.07.2005 Aktenzeichen: 1 BvR 2182/04).

Das Verbot, den Kopierschutz zu umgehen, gilt - wiederum anders als bei Computerprogrammen - auch für "Sicherheitskopien": Sie sind bei kopiergeschützten Musik-CDs nicht erlaubt. Strafbar ist die Umgehung nur dann nicht, wenn die Kopie für private Zwecke gedacht ist, oder auch für eine Person, mit der man persönlich verbunden ist (z. B. das Brennen einer CD für die Freundin). Alles andere ist aber gewerbliches Handeln. Hier drohen hohe Geldstrafen (bis 100.000 Euro) oder sogar Freiheitsentzug. Privatkopierer, die den Kopierschutz (z. B. mit einer aus dem Internet heruntergeladenen Software) knacken, können jedoch auch Schadensersatzforderungen ausgesetzt sein.

Das Landgericht (LG) München I hat klargestellt, dass ein Verlag unzulässigerweise Beihilfe zu einer unerlaubten Handlung im Sinne des genannten § 95a UrhG leistet, wenn er seine Internetseite mit einer Anbieterseite verlinkt, auf der man eine Software zum Kopieren von DVDs herunterladen kann (Urteil des LG München I vom 07.03.2005, Aktenzeichen: 21 O 3220/05).

Für bestimmte Nutzungen, für die das UrhG das Urheberrecht beschränkt - z. B. der Gebrauch für Unterricht und Forschung) - bestimmt allerdings § 95b UrhG wiederum eine Ausnahme: Wer technische Schutzmaßnahmen anwendet, muss diesen Berechtigten die Möglichkeit einräumen, trotzdem Zugang zu erhalten. Er muss also in diesem Fall die Umgehung des technischen Schutzes erlauben und ermöglichen. Ausgerechnet bei Bild- und Tonträgern (also bei CDs und DVDs) gilt das aber nicht. Mit anderen Worten: Für die Herstellung einer Privatkopie kann man hier nicht verlangen, die technischen Schutzmaßnahmen umgehen zu dürfen und zu können. Dies soll -nach dem gegenwärtigen Stand der Reformvorbereitungen auch so bleiben.

Zuletzt geändert am 14.03.2006

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