Die meisten neuen CDs haben heute einen Kopierschutz. Deshalb ist
es nicht verwunderlich, dass es auch Software gibt, die diesen
Kopierschutz knacken können. Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) verbietet
es allerdings, "wirksame technische Maßnahmen" gegen das Kopieren zu
umgehen (§ 95a UrhG). Denn: Zwar sind private Kopien
grundsätzlich zulässig (siehe vorheriger Abschnitt), einen
generellen Anspruch darauf gibt es aber nicht. Das gilt für Musik-CDs
und Filme auf DVDs, nicht aber für Computerprogramme. Das
Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat durchblicken lassen, dass es
diese neuen Regelungen für verfassungsgemäß hält (Beschluss des
BVerfG vom 25.07.2005 Aktenzeichen: 1 BvR 2182/04).
Das
Verbot, den Kopierschutz zu umgehen, gilt - wiederum anders als bei
Computerprogrammen - auch für "Sicherheitskopien": Sie sind bei
kopiergeschützten Musik-CDs nicht erlaubt. Strafbar ist die Umgehung
nur dann nicht, wenn die Kopie für private Zwecke gedacht ist, oder
auch für eine Person, mit der man persönlich verbunden ist
(z. B. das Brennen einer CD für die Freundin). Alles andere ist
aber gewerbliches Handeln. Hier drohen hohe Geldstrafen (bis 100.000
Euro) oder sogar Freiheitsentzug. Privatkopierer, die den Kopierschutz
(z. B. mit einer aus dem Internet heruntergeladenen Software)
knacken, können jedoch auch Schadensersatzforderungen ausgesetzt
sein.
Das Landgericht (LG) München I hat klargestellt, dass
ein Verlag unzulässigerweise Beihilfe zu einer unerlaubten Handlung
im Sinne des genannten § 95a UrhG leistet, wenn er seine
Internetseite mit einer Anbieterseite verlinkt, auf der man eine
Software zum Kopieren von DVDs herunterladen kann (Urteil des LG
München I vom 07.03.2005, Aktenzeichen: 21 O 3220/05).
Für bestimmte Nutzungen, für die das UrhG das Urheberrecht
beschränkt - z. B. der Gebrauch für Unterricht und Forschung) -
bestimmt allerdings § 95b UrhG wiederum eine Ausnahme: Wer
technische Schutzmaßnahmen anwendet, muss diesen Berechtigten die
Möglichkeit einräumen, trotzdem Zugang zu erhalten. Er muss also in
diesem Fall die Umgehung des technischen Schutzes erlauben und
ermöglichen. Ausgerechnet bei Bild- und Tonträgern (also bei CDs und
DVDs) gilt das aber nicht. Mit anderen Worten: Für die Herstellung
einer Privatkopie kann man hier nicht verlangen, die technischen
Schutzmaßnahmen umgehen zu dürfen und zu können. Dies soll -nach
dem gegenwärtigen Stand der Reformvorbereitungen auch so bleiben.
Zuletzt geändert am 14.03.2006
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