Kostenarten

Die Vergütung des Rechtsanwalts besteht grundsätzlich aus zwei Teilen:

  • Gebühren
    und
  • Auslagen.

Die Gebühren werden für die Tätigkeit des Anwalts gezahlt, die Auslagen stellen die Kosten des Rechtsanwalts dar, die bei seiner Tätigkeit entstehen (Telefon, Kopien, Porto).

Die beiden Teile und die Berechnung ihrer Höhe werden in den nachfolgenden Abschnitten näher erläutert.

Zuletzt geändert am 16.04.2007

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