Die Vergütung des Rechtsanwalts besteht grundsätzlich aus zwei
Teilen:
Die Gebühren werden für die Tätigkeit des Anwalts gezahlt,
die Auslagen stellen die Kosten des Rechtsanwalts dar, die bei seiner
Tätigkeit entstehen (Telefon, Kopien, Porto).
Die beiden
Teile und die Berechnung ihrer Höhe werden in den nachfolgenden
Abschnitten näher erläutert.
Zuletzt geändert am 16.04.2007
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