Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn die
Beschäftigung:
- an mindestens fünf Tagen in der Woche
von vornherein auf längstens zwei Monate im Kalenderjahr begrenzt ist
oder
an weniger fünf Tagen in der Woche von vornherein auf
längstens 50 Arbeitstage begrenzt ist
und - nicht
berufsmäßig ausgeübt wird und das Arbeitsentgelt aus dieser
Beschäftigung 400 Euro überschreitet.
Wichtig ist
in diesem Fall nicht die Gehaltshöhe, sondern ausschließlich das
zeitliche Kriterium.
Zuletzt geändert am 03.01.2008
Copyright www.valuenet.de