Mängel bei Verpflegung

Für Mängel im Verpflegungsbereich gibt die Frankfurter Tabelle folgende Prozentsätze an:

Mängelposition Prozentsatz Bemerkungen
1. vollkommender Ausfall 50  
2. Inhaltlicher Mangel    
a) eintöniger Speisezettel 5  
b) nicht genügende Speisen 10  
c) verdorbene (ungenießbare) Speisen 20-30  
3. Service      
a) Selbstbedienung statt Kellner 10-15  
b) lange Wartezeiten 5-15  
c) Essen in Schichten 10  
d) verschmutzte Tische 5-10  
e) verschmutztes Geschirr, Besteck 10-15  
4. fehlende Klimaanlage im Speisesaal 5-10 bei Zusage

Die Prozentsätze sind für den Fall der Vollpension veranschlagt. Bei anderen Verpflegungsformen verringern sich die Quoten (siehe Abschnitt "Frankfurter Tabelle").

Gibt es in einem Hotel mit der Kategorie 4N täglich nur eine Sorte Fleisch und Spaghetti, kann der Reisepreis wegen eintönigem Essen um zehn Prozent gemindert werden (Urteil des Amtsgerichts Bad Homburg vom 07.01.2003, Aktenzeichen: 2 C 3155/02).

Zuletzt geändert am 27.01.2006

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