Aus dem oben beschriebenen Kriterien ergibt sich, dass in den
meisten Fällen nur dann eine selbstständige Tätigkeit
bejaht werden kann, wenn sie die Merkmale unternehmerischen Handelns
aufweist. Solche Merkmale sind die unternehmerische
Entscheidungsfreiheit, das Tragen eines unternehmerischen Risikos, die
Möglichkeit, unternehmerische Chancen wahrzunehmen und dafür
selbst werben zu dürfen. In der Praxis gehört dazu:
- Leistung auf eigene Rechnung
- Einsatz von Kapital
und eigenen Maschinen
- Eigene Entscheidung über
Preisgestaltung
- Die Einstellung von Personal
- Bestimmung der Zahlungsweise der Kunden (Barzahlung, Rabatte,
Stundung)
- Freie Kundenakquisition
- Werbung
Zuletzt geändert am 07.01.2005
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