Mietvertrag über Wohnraum Teil 2

Einleitung

Eine Wohnung ist ein Gebrauchsgegenstand. Deshalb bleibt es nicht aus, dass Sachen defekt gehen, unbrauchbar werden oder einfach "der Zahn der Zeit" an ihnen nagt. Doch wer ist wann verpflichtet, Reparaturen oder Neuerungen an der Wohnung vorzunehmen und wie und wann muss der Mieter die damit verbundenen Störungen dulden?

Der zweite Teil des Ratgebers behandelt mögliche Rechtsprobleme während des Mietverhältnisses. Er erklärt, wie und wann der Vermieter über die Betriebskosten abrechnen muss, welche Rechte und Pflichten bei Mängeln an der gemieteten Wohnung bestehen, wann Schönheitsreparaturen und Modernisierungen vorgenommen werden und wer die Kosten dafür zu tragen hat. Letztlich wird erläutert, unter welchen Umständen ein Vermieter die Miete erhöhen darf und welche Grenzen er dabei einhalten muss.

Auf den Ratgeber "Mietvertrag über Wohnraum Teil 1" sollte zurückgegriffen werden, wenn Fragen zu Vertragsschluss und den damit verbundenen Vorbereitungen bestehen.
Der dritte und letzte Teil hingegen beleuchtet, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Fristen das Mietverhältnis beendet werden kann und was bei Tod eines Vertragspartners passiert.

Betriebskostenumlage

Zuletzt geändert am 05.01.2006

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