Wenn zwischen Verkäufer und Käufer alles klar ist, fängt die
Arbeit des Notars an: Er muss sich um die Vormerkung im Grundbuch
kümmern, die örtliche Behörde über den Grundstücksverkauf
informieren, damit diese ein eventuell bestehendes Vorkaufsrecht
ausüben kann, er muss das Finanzamt benachrichtigen, damit es einen
Bescheid über die Grunderwerbssteuer erlässt und am Ende den Käufer
ins Grundbuch eintragen lassen.
In den meisten Fällen wird
der Notar auch damit beauftragt, die fälligen Zahlungen abzuwickeln.
Alle Geldgeber des Käufers überweisen ihren Anteil auf ein so
genanntes Notaranderkonto, von dem dann der Notar selbst alle
fälligen Zahlungen an den Verkäufer vornimmt.
Zuletzt geändert am 10.01.2006
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