Nach Vertragsunterzeichnung

Wenn zwischen Verkäufer und Käufer alles klar ist, fängt die Arbeit des Notars an: Er muss sich um die Vormerkung im Grundbuch kümmern, die örtliche Behörde über den Grundstücksverkauf informieren, damit diese ein eventuell bestehendes Vorkaufsrecht ausüben kann, er muss das Finanzamt benachrichtigen, damit es einen Bescheid über die Grunderwerbssteuer erlässt und am Ende den Käufer ins Grundbuch eintragen lassen.

In den meisten Fällen wird der Notar auch damit beauftragt, die fälligen Zahlungen abzuwickeln. Alle Geldgeber des Käufers überweisen ihren Anteil auf ein so genanntes Notaranderkonto, von dem dann der Notar selbst alle fälligen Zahlungen an den Verkäufer vornimmt.

Zuletzt geändert am 10.01.2006

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