Oftmals will der Mieter einen Mietvertrag vorzeitig beenden. Vor
allem bei Zeitmietverträgen, für die keine Kündigungsfristen
gelten, wird nach Wegen gesucht, der Vertragsbindung früher zu
entkommen.
Hartnäckig hält sich das Gerücht, mit der
Benennung von drei Nachmietern könne man aus einem befristeten
Vertrag herauskommen. Dies gilt so pauschal nicht. Nur wenn dem Mieter
im Vertrag ein solches Recht eingeräumt ist, kann er dem Vermieter
immer auch einen Nachmieter stellen.
Gerichte gestatten nur in
ganz besonderen Ausnahmefällen, den Vermieter auf einen Nachmieter zu
verweisen, nämlich bei:
- beruflich bedingtem Ortswechsel
(aber strittig).
- " Geburt eines Kindes, wodurch die Wohnung
zu klein wird.
- Heirat.
- schwerer Krankheit
(Pflegebedürftigkeit, Heimunterbringung).
In diesen
Fällen genügt dann auch die Benennung eines geeigneten Nachmieters.
Wichtig ist hierbei vor allem die Zahlungsfähigkeit des Nachmieters.
Eine rege Rechtsprechung besteht dazu, welche Nachmieter
geeignet sind. Das Landgericht (LG) Hildesheim entschied kürzlich,
dass sogar eine Familien mit vier Kindern wegen des zu erwartenden
Lärms als Nachmieter abgelehnt werden könne (Urteil des LG
Hildesheim, Aktenzeichen: 7 S 41/05). Das Urteil steht allerdings im
krassen Widerspruch zur Meinung des Bundesgerichtshofs (BGH), die klar
festlegt, das Kinder kein Grund darstellen, einen potenziellen Mieter
abzulehnen: Der von diesen eventuell verursachte Lärm liege im Rahmen
der üblicherweise hinzunehmenden Wohngeräusche Fern liegende
Befürchtungen, bloße persönliche Antipathien und eine objektiv
nicht begründete, negative Einstellung des Vermieters zu bestimmten
Mieterkreisen müssen laut BGH bei der Prüfung der Zumutbarkeit
unberücksichtigt bleiben (Urteil des BGH vom 22.01.2003,
Aktenzeichen: VIII ZR 244/02).
Rechtstipp für Mieter: Zuletzt
gibt es noch den Trick mit dem Untermieter: Eine Untervermietung darf
der Vermieter nur mit guter Begründung ablehnen. Verweigert er die
Untervermietung unberechtigt, steht dem Mieter ein außerordentliches
Kündigungsrecht zu. Hier kann der Anwalt helfen.
Zuletzt geändert am 05.01.2006
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