Naturschutz, Denkmalschutz, Immissionsschutz

Neben den baurechtlichen Gesetzen und Vorschriften gibt es weitere Normen, die beim Bauen mit von Bedeutung sind. Sie betreffen etwa den Denkmalschutz, den Naturschutz oder den Lärmschutz.

Das 2002 überarbeitete Bundesnaturschutzgesetz hat einen großen Einfluss auf die Bauleitplanung, also beispielsweise auf die Aufstellung von Flächennutzungs- oder Bebauungsplänen. Aber auch wenn es um die Genehmigung für ein konkretes Bauvorhaben geht, kommt das Gesetz ins Spiel, nämlich durch die so genannte Eingriffsregelung. Die Baubehörde selbst prüft im Baugenehmigungsverfahren, ob ein erheblicher und dauerhafter Eingriff in Natur und Landschaft zu befürchten ist. Grundsätzlich muss dabei an Eingriffen vermieden werden, was vermeidbar ist. Nur wenn das nicht möglich ist, können - als Auflage oder Bedingung - Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen angeordnet werden. Das kann beispielsweise heißen, dass eine Fläche entsiegelt oder ein Feuchtgebiet angelegt wird. All dies muss natürlich im Verhältnis zum Umfang des Bauvorhabens und des möglichen Eingriffs stehen. Im Extremfall kann die Abwägung zwischen den Interessen des Bauherren und denen des Naturschutzes auch zum Verbot des Vorhabens führen.

Allerdings muss die Behörde stets den grundsätzlichen Anspruch auf Baugenehmigung beachten und die Verhältnismäßigkeit wahren. So darf beispielsweise für ein Bauvorhaben in einer Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtstätte für heimische Vögel die Genehmigung nicht grundsätzlich verweigert werden, wenn auch in einem solchen Gebiet - wird die Natur nicht "absichtlich" zerstört - unter Auflagen den naturschutzrechtlichen Belangen Rechnung getragen werden kann (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.01.2001, Aktenzeichen: 4 C 6/00).

Zuletzt geändert am 10.01.2006

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