Neben den baurechtlichen Gesetzen und Vorschriften gibt es weitere
Normen, die beim Bauen mit von Bedeutung sind. Sie betreffen etwa den
Denkmalschutz, den Naturschutz oder den Lärmschutz.
Das 2002
überarbeitete Bundesnaturschutzgesetz hat einen großen Einfluss auf
die Bauleitplanung, also beispielsweise auf die Aufstellung von
Flächennutzungs- oder Bebauungsplänen. Aber auch wenn es um die
Genehmigung für ein konkretes Bauvorhaben geht, kommt das Gesetz ins
Spiel, nämlich durch die so genannte Eingriffsregelung. Die
Baubehörde selbst prüft im Baugenehmigungsverfahren, ob ein
erheblicher und dauerhafter Eingriff in Natur und Landschaft zu
befürchten ist. Grundsätzlich muss dabei an Eingriffen vermieden
werden, was vermeidbar ist. Nur wenn das nicht möglich ist, können -
als Auflage oder Bedingung - Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen
angeordnet werden. Das kann beispielsweise heißen, dass eine Fläche
entsiegelt oder ein Feuchtgebiet angelegt wird. All dies muss
natürlich im Verhältnis zum Umfang des Bauvorhabens und des
möglichen Eingriffs stehen. Im Extremfall kann die Abwägung zwischen
den Interessen des Bauherren und denen des Naturschutzes auch zum
Verbot des Vorhabens führen.
Allerdings muss die Behörde
stets den grundsätzlichen Anspruch auf Baugenehmigung beachten und
die Verhältnismäßigkeit wahren. So darf beispielsweise für ein
Bauvorhaben in einer Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtstätte für
heimische Vögel die Genehmigung nicht grundsätzlich verweigert
werden, wenn auch in einem solchen Gebiet - wird die Natur nicht
"absichtlich" zerstört - unter Auflagen den naturschutzrechtlichen
Belangen Rechnung getragen werden kann (Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts vom 11.01.2001, Aktenzeichen: 4 C 6/00).
Zuletzt geändert am 10.01.2006
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