Nicht selten kommt es vor, dass bestellte Waren nicht pünktlich
ausgeliefert werden. Kommt beispielsweise die neue Einbauküche nicht
pünktlich zum Umzugstermin, lässt das neue Auto auf sich warten,
obwohl das Alte schon verkauft ist oder wird die Hochzeitstorte erst
nach der Vermählung geliefert, kann dies den Kunden einiges an Nerven
kosten.
Je nachdem, ob ein unverbindlicher oder ein bestimmter
Liefertermin vereinbart war, hat die Verspätung unterschiedliche
Konsequenzen für den Lieferanten. Auf die Unterscheidung gehen die
nachfolgen beiden Abschnitte ein.
Zuletzt geändert am 06.02.2006
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