(Nicht-)Lieferung bestellter Ware

Nicht selten kommt es vor, dass bestellte Waren nicht pünktlich ausgeliefert werden. Kommt beispielsweise die neue Einbauküche nicht pünktlich zum Umzugstermin, lässt das neue Auto auf sich warten, obwohl das Alte schon verkauft ist oder wird die Hochzeitstorte erst nach der Vermählung geliefert, kann dies den Kunden einiges an Nerven kosten.

Je nachdem, ob ein unverbindlicher oder ein bestimmter Liefertermin vereinbart war, hat die Verspätung unterschiedliche Konsequenzen für den Lieferanten. Auf die Unterscheidung gehen die nachfolgen beiden Abschnitte ein.

Zuletzt geändert am 06.02.2006

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