Notarielle Vereinbarung

Je früher die Verhältnisse geklärt werden, umso sicherer kann man in die Zukunft sehen. Auch die Folgen für den Zeitraum zwischen Trennung und Scheidung können verbindlich geregelt werden.

Hierfür bietet sich eine notarielle Vereinbarung an, wobei zwei Formen unterschieden werden:

  • Unter einer Trennungsvereinbarung versteht man Regelungen mit besonderer Berücksichtigung der Rechtsverhältnisse während der Trennung der Eheleute.
    In Trennungsvereinbarungen werden meist nur wenige Punkte einstweilen geregelt, insbesondere Unterhalt, Ehewohnung, Aufenthalt und Unterhalt der Kinder.

  • Unter Scheidungsvereinbarung versteht man Regelungen über eine bevorstehende oder anhängige Scheidung.
    Dabei ist es ratsam, in der Scheidungsvereinbarung nach Möglichkeit alle irgendwie in Frage kommenden Gegenstände vollständig zu regeln. Gegebenenfalls ist festzustellen, dass beiderseitige Ansprüche nicht bestehen oder vorsorglich beiderseits darauf verzichtet wird. Generell sollte eine Abgeltungsklausel aufgenommen werden.

Rechtstipp: Im Interesse beider Ehegatten und um Streitigkeiten zu vermeiden, sollten Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen notariell beurkundet werden. Dies hat den Vorteil, dass sich der einzelne durch einen solchen Vertrag gebunden fühlt, und dass man durch die notarielle Beurkundung gleich einen vollstreckungsfähigen Titel hat. Der Notar ist auch verpflichtet, beide Parteien über die rechtliche Bedeutung der einzelnen Regelungen aufzuklären.
In der Regel sollte man die Kosten für die Beurkundung nicht scheuen, da die notarielle Vereinbarung Klarheit über die Verhältnisse in einem absehbaren Zeitraum schafft.

Zu beachten ist jedoch, dass eine notarielle Trennungs- und Scheidungsvereinbarung, wie ein Ehevertrag, erst nach dem Ablauf eines Jahres verbindlich ist. Bis dahin liegt lediglich eine jederzeit widerrufbare Absichtserklärung vor.

Zuletzt geändert am 24.01.2006

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