Je früher die Verhältnisse geklärt werden, umso sicherer kann
man in die Zukunft sehen. Auch die Folgen für den Zeitraum zwischen
Trennung und Scheidung können verbindlich geregelt werden.
Hierfür bietet sich eine notarielle Vereinbarung an, wobei zwei
Formen unterschieden werden:
- Unter einer
Trennungsvereinbarung versteht man Regelungen mit besonderer
Berücksichtigung der Rechtsverhältnisse während der Trennung der
Eheleute.
In Trennungsvereinbarungen werden meist nur wenige
Punkte einstweilen geregelt, insbesondere Unterhalt, Ehewohnung,
Aufenthalt und Unterhalt der Kinder.
- Unter Scheidungsvereinbarung versteht man Regelungen über eine
bevorstehende oder anhängige Scheidung.
Dabei ist es ratsam, in
der Scheidungsvereinbarung nach Möglichkeit alle irgendwie in Frage
kommenden Gegenstände vollständig zu regeln. Gegebenenfalls ist
festzustellen, dass beiderseitige Ansprüche nicht bestehen oder
vorsorglich beiderseits darauf verzichtet wird. Generell sollte eine
Abgeltungsklausel aufgenommen werden.
Rechtstipp: Im
Interesse beider Ehegatten und um Streitigkeiten zu vermeiden, sollten
Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen notariell beurkundet werden.
Dies hat den Vorteil, dass sich der einzelne durch einen solchen
Vertrag gebunden fühlt, und dass man durch die notarielle Beurkundung
gleich einen vollstreckungsfähigen Titel hat. Der Notar ist auch
verpflichtet, beide Parteien über die rechtliche Bedeutung der
einzelnen Regelungen aufzuklären.
In der Regel sollte man die
Kosten für die Beurkundung nicht scheuen, da die notarielle
Vereinbarung Klarheit über die Verhältnisse in einem absehbaren
Zeitraum schafft.
Zu beachten ist jedoch, dass eine notarielle
Trennungs- und Scheidungsvereinbarung, wie ein Ehevertrag, erst nach
dem Ablauf eines Jahres verbindlich ist. Bis dahin liegt lediglich
eine jederzeit widerrufbare Absichtserklärung vor.
Zuletzt geändert am 24.01.2006
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