Öffentliches Testament

Das öffentliche Testament stellt sicher, dass es nach dem Tod des Erblassers auch gefunden wird und seit Einlieferung beim Amtsgericht keine Änderungen erfahren hat. Dafür fallen aber - unter Umständen - nicht unerhebliche Kosten an.

Andererseits erfolgt durch den Notar auch eine Beratung, da er im Rahmen seiner Belehrungspflicht den Erblasser über die rechtliche Tragweite seiner letztwilligen Verfügung aufklären muss. Zu seinen Aufgaben gehört es auch, den wirklichen Willen des Erblassers zu erforschen, um zu den rechtlich zutreffenden Formulierungen zu kommen.

Zuletzt geändert am 22.05.2007

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