Das öffentliche Testament stellt sicher, dass es nach dem Tod des
Erblassers auch gefunden wird und seit Einlieferung beim Amtsgericht
keine Änderungen erfahren hat. Dafür fallen aber - unter Umständen
- nicht unerhebliche Kosten an.
Andererseits erfolgt durch den
Notar auch eine Beratung, da er im Rahmen seiner Belehrungspflicht den
Erblasser über die rechtliche Tragweite seiner letztwilligen
Verfügung aufklären muss. Zu seinen Aufgaben gehört es auch, den
wirklichen Willen des Erblassers zu erforschen, um zu den rechtlich
zutreffenden Formulierungen zu kommen.
Zuletzt geändert am 22.05.2007
Copyright www.valuenet.de