Online-Mahnverfahren

Die jüngste formale Entwicklung in Sachen Mahnverfahren spielt sich im Bereich "E-Government" ab, also bei der elektronischen, internetgestützten Verwaltung. So gibt es in immer mehr Bundesländern die Möglichkeit, Anträge auf Erlass eines gerichtlichen Mahnverfahrens auch online einzureichen. Dabei tritt an die Stelle der herkömmlichen Unterschrift die mit Hilfe einer Chipkarte erstellte digitale Signatur. Per Mausklick werden die Daten verschlüsselt an das Gericht übertragen.

Mittlerweile können in allen Bundesländern Anträge auch per Internet gestellt werden.

Die meisten Bundesländer setzen beim Online-Mahnverfahren auf zwei Systeme:

  • Online-Mahnantrag (http://www.online-mahnantrag.de)
  • ProfiMahn (http://www.profimahn.de), das durch das das EGVP (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach) ersetzt werden soll (http://www.egvp.de)

Mit Online-Mahnantrag steht ein interaktives Antragsformular zur Verfügung, das relativ einfach durch die Hürden der Antragstellung hilft. ProfiMahn und EGVP richtet sich dagegen an "professionelle" Antragsteller, die häufig Mahnanträge stellen und gegebenenfalls auch bisher schon mittels Datenträgeraustausch elektronisch ihre Daten übermittelt haben.

In Bayern besteht außerdem das System "TAR/WEB", das sich jedoch ausschließlich an professionelle Antragsteller (Behörden, Rechtsanwälte, größere Firmen) wendet.
Für Rheinland-Pfalz und das Saarland existiert eine abweichende E-Mail-Lösung.

Für die Teilnahme am Internet-Verfahren werden benötigt:

  • internetfähiger PC mit freier Schnittstelle
  • Signaturkarte eines bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (früher: Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post) akkreditierten Trustcenters (qualifizierte Signatur)
  • passendes Kartenlesegerät
  • Software, die meist kostenlos im Internet herunter geladen werden kann (z. B. "JAVA Web Start").
  • Zulassung des Mahngerichts zum Verfahren (je nach Bundesland)
  • Erteilung einer Kennziffer durch das Mahngericht

Die detaillierten Voraussetzungen, die zugelassenen Signaturkarten und wie diese zu erwerben sind, können unter anderem auf den beiden vorher angegebenen Internetpräsenzen nachgelesen werden. Auskünfte erteilen auch die Mahngerichte.

Zuletzt geändert am 15.05.2007

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