Die jüngste formale Entwicklung in Sachen Mahnverfahren spielt
sich im Bereich "E-Government" ab, also bei der elektronischen,
internetgestützten Verwaltung. So gibt es in immer mehr
Bundesländern die Möglichkeit, Anträge auf Erlass eines
gerichtlichen Mahnverfahrens auch online einzureichen. Dabei tritt an
die Stelle der herkömmlichen Unterschrift die mit Hilfe einer
Chipkarte erstellte digitale Signatur. Per Mausklick werden die Daten
verschlüsselt an das Gericht übertragen.
Mittlerweile
können in allen Bundesländern Anträge auch per Internet gestellt
werden.
Die meisten Bundesländer setzen beim
Online-Mahnverfahren auf zwei Systeme:
- Online-Mahnantrag
(http://www.online-mahnantrag.de)
- ProfiMahn
(http://www.profimahn.de), das durch das das EGVP (Elektronisches
Gerichts- und Verwaltungspostfach) ersetzt werden soll
(http://www.egvp.de)
Mit Online-Mahnantrag steht ein
interaktives Antragsformular zur Verfügung, das relativ einfach durch
die Hürden der Antragstellung hilft. ProfiMahn und EGVP richtet sich
dagegen an "professionelle" Antragsteller, die häufig Mahnanträge
stellen und gegebenenfalls auch bisher schon mittels
Datenträgeraustausch elektronisch ihre Daten übermittelt haben.
In Bayern besteht außerdem das System "TAR/WEB", das sich jedoch
ausschließlich an professionelle Antragsteller (Behörden,
Rechtsanwälte, größere Firmen) wendet.
Für Rheinland-Pfalz
und das Saarland existiert eine abweichende E-Mail-Lösung.
Für die Teilnahme am Internet-Verfahren werden benötigt:
- internetfähiger PC mit freier Schnittstelle
- Signaturkarte eines bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität,
Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (früher:
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post) akkreditierten
Trustcenters (qualifizierte Signatur)
- passendes
Kartenlesegerät
- Software, die meist kostenlos im Internet
herunter geladen werden kann (z. B. "JAVA Web Start").
- Zulassung des Mahngerichts zum Verfahren (je nach Bundesland)
- Erteilung einer Kennziffer durch das Mahngericht
Die detaillierten Voraussetzungen, die zugelassenen Signaturkarten
und wie diese zu erwerben sind, können unter anderem auf den beiden
vorher angegebenen Internetpräsenzen nachgelesen werden. Auskünfte
erteilen auch die Mahngerichte.
Zuletzt geändert am 15.05.2007
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