Das Patent ist ein staatlich erteiltes Schutzrecht für technische
Erfindungen. Es gibt dem Inhaber das Recht, anderen die Verwendung der
patentierten Erfindung zu verbieten, beispielsweise ein geschütztes
Erzeugnis herzustellen, anzubieten oder zu benutzen oder ein
geschütztes Verfahren anzuwenden.
Das Patent schützt aber nur
die gewerbliche Nutzung der Erfindung. Der Patentinhaber hat nicht das
Recht, die private Nutzung der patentierten Erfindung zu unterbinden.
Das Patent ist nicht das einzige gewerbliche Schutzrecht.
Es ist von anderen Formen zu unterscheiden:
- Gebrauchsmuster:
Sie sind das so genannte "kleine Patent".
Grob gesagt bieten sie einen geringeren Schutz für technische
Erfindungen als Patente, der Schutz ist jedoch schneller zu erlangen.
Anders als beim Patent können keine Verfahren geschützt werden.
- Geschmacksmuster:
Das Geschmacksmuster schützt das
Design von Produkten, also Farb- und Formgestaltungen.
- Marke:
Die Marke kennzeichnet eine Waren- und
Dienstleistungsherkunft, die anhand von Worten, Bildern, Tonfolgen
oder Farbkombinationen erkennbar wird. Auch sie ist gewerblich
schützbar.
Zuletzt geändert am 01.05.2006
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