Patent

Das Patent ist ein staatlich erteiltes Schutzrecht für technische Erfindungen. Es gibt dem Inhaber das Recht, anderen die Verwendung der patentierten Erfindung zu verbieten, beispielsweise ein geschütztes Erzeugnis herzustellen, anzubieten oder zu benutzen oder ein geschütztes Verfahren anzuwenden.

Das Patent schützt aber nur die gewerbliche Nutzung der Erfindung. Der Patentinhaber hat nicht das Recht, die private Nutzung der patentierten Erfindung zu unterbinden.

Das Patent ist nicht das einzige gewerbliche Schutzrecht.
Es ist von anderen Formen zu unterscheiden:

  • Gebrauchsmuster:
    Sie sind das so genannte "kleine Patent". Grob gesagt bieten sie einen geringeren Schutz für technische Erfindungen als Patente, der Schutz ist jedoch schneller zu erlangen. Anders als beim Patent können keine Verfahren geschützt werden.
  • Geschmacksmuster:
    Das Geschmacksmuster schützt das Design von Produkten, also Farb- und Formgestaltungen.
  • Marke:
    Die Marke kennzeichnet eine Waren- und Dienstleistungsherkunft, die anhand von Worten, Bildern, Tonfolgen oder Farbkombinationen erkennbar wird. Auch sie ist gewerblich schützbar.

Zuletzt geändert am 01.05.2006

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