Es gibt insgesamt drei Möglichkeiten, für seine Erfindung einen
Patentschutz zu erhalten. Unterschiede bestehen dabei vor allem im
Wirkungskreis.
- nationale Patentanmeldung
- europäische Patentanmeldung
- internationale
Patentanmeldung
Ein nationales Patent kann beim
Deutschen Patent- und Markenamt in München (DPMA), bei den
Dienststellen in Jena, beim Technischen Informationszentrum in Berlin
oder - falls man Patentschutz im Ausland erlangen möchte - beim
dortigen nationalen Patentamt einreichen. Außerdem werden
Patentanmeldungen auch von bestimmten Patentinformationszentren
entgegengenommen (Anschriften können auch beim Deutschen Patent- und
Markenamt erfragt werden). Die Patentinformationszentren dokumentieren
dann den Eingangstag und leiten die Patentanmeldungen, jedoch ohne sie
zu prüfen, an das DPMA weiter.
Ein gesamteuropäisches Patent
gibt es zwar nicht, dafür aber das so genannte Europäische
Patentübereinkommen (EPÜ). Danach ist eine Patentanmeldung beim
Europäischen Patentamt (EPA) möglich. Das EPA überprüft den
Antrag, der in einer Amtssprache des Europäischen Patentamtes
(Deutsch, Englisch oder Französisch) gestellt werden muss und erteilt
auch das Patent. Mitglieder der EPÜ sind die EU-Staaten sowie die
Schweiz, Liechtenstein, Monaco und Zypern. Außerdem kann die
Schutzwirkung europäischer Patentanmeldungen und Patente auch auf
folgende Staaten erstreckt werden: Albanien, Litauen, Lettland,
ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Rumänien und Slowenien.
Geht man den Weg über das EPÜ, so kann man entweder für alle oder
auch nur einzelne Mitgliedsstaaten (z. B. auch nur für
Deutschland) ein europäisches Patent erwerben.
Rechtstipp:
Die europäische Möglichkeit empfiehlt sich aus Kostengründen erst,
wenn man in mindestens fünf Mitgliedsstaaten Patentschutz erhalten
möchte.
Außer dem nationalen und dem europäischen besteht
noch der internationalen Weg nach dem Patentzusammenarbeitsvertrag
(Patent Cooperation Treaty - PCT). Inzwischen gehören 110 Staaten -
darunter die wichtigsten Industriestaaten - dem PCT an. Um
Patentschutz in allen oder auch nur einzelnen Mitgliedsstaaten zu
erlangen, kann man seine Erfindung entweder beim DPMA oder beim EPA
"international" oder aber direkt bei der Weltorganisation für
geistiges Eigentum in Genf (WIPO) schützen lassen.
Zuletzt geändert am 01.05.2006
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