Patentrecht Teil 1

Einleitung

Forschung und Entwicklung kosten Zeit und vor allem auch Geld. Ein Erfinder muss erst einmal investieren, um eine Idee nutzbar zu machen. Ärgerlich und geradezu ungerecht wäre es dann, wenn ein anderer Zeitgenosse sich einfach den Aufwand sparen könnte, indem er die fertige Erfindung kauft und nachbaut.

Um Erfindungen allen zugänglich zu machen und dennoch die Interessen des Erfinders zu schützen, gewährt der Staat dem Ideengeber ein zeitlich begrenztes Monopol auf die wirtschaftliche Nutzung seiner Erfindung. Im Gegenzug verpflichtet sich der Erfinder, die technischen Details der Erfindung in einer Patentschrift offen zu legen. In Deutschland ist das Patent- und Erfinderrecht im Patentgesetz (PatG) geregelt.

Dieser Ratgeber gibt einen Überblick über den Patentschutz, für welche Erfindungen er zu erlangen ist, wie die Anmeldung erfolgt und welche Wirkungen der Patentschutz entfaltet.
Im ersten Teil werden die einzelnen Voraussetzungen für ein Patent erläutert während der zweite Teil das Anmeldeverfahren beschreibt und Rechtsschutzmöglichkeiten aufzeigt.

Zuletzt geändert am 01.05.2006

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