Pauschalreisen Teil 1

Einleitung

Wenn einer eine Reise tut, dann kann er viel erzählen. Neben schönen Reiserinnerungen aber häufig auch von weniger schönen Erlebnissen wie verdreckten Stränden, Baulärm vor dem Hotel und Ungeziefer im Bungalow.

Sollten Sie in der schönsten Zeit des Jahres tatsächlich mit solchen Reisemängeln konfrontiert werden, sollten Sie wissen, wie Sie sich dagegen wehren können. Denn nur wer seine Rechte kennt, kann diese auch durchsetzen - im günstigsten Fall bei einem klärenden Gespräch mit der Reiseleitung vor Ort, wenigstens aber nach dem Urlaub bei den "Nachverhandlungen" mit dem Reiseveranstalter.

Der dreiteilige Ratgeber "Pauschalreisen" zeigt, wie sich der Geschädigte im Fall eines verkorksten Urlaubes richtig verhält. Der erste Teil schafft einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen und verrät, was vor Urlaubsantritt bei Buchung und Zahlung zu beachten ist und welche Rechte Reiseveranstaltern und Reisenden im Zeitraum zwischen Buchung und Reiseantritt zustehen. Über die Rechte nach Urlaubsantritt - insbesondere bei Mängeln - und deren Durchsetzung informiert Teil 2. Der dritte Ratgeber beinhaltet einen ausführlichen Darstellung typischer Reisemängel und deren gerichtlichen Wert.

Zuletzt geändert am 27.01.2006

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