Einleitung
Wenn einer eine Reise tut, dann kann er viel erzählen. Neben
schönen Reiserinnerungen aber häufig auch von weniger schönen
Erlebnissen wie verdreckten Stränden, Baulärm vor dem Hotel und
Ungeziefer im Bungalow.
Sollten Sie in der schönsten Zeit
des Jahres tatsächlich mit solchen Reisemängeln konfrontiert werden,
sollten Sie wissen, wie Sie sich dagegen wehren können. Denn nur wer
seine Rechte kennt, kann diese auch durchsetzen - im günstigsten Fall
bei einem klärenden Gespräch mit der Reiseleitung vor Ort,
wenigstens aber nach dem Urlaub bei den "Nachverhandlungen" mit dem
Reiseveranstalter.
Der dreiteilige Ratgeber "Pauschalreisen"
zeigt, wie sich der Geschädigte im Fall eines verkorksten Urlaubes
richtig verhält. Der erste Teil schafft einen Überblick über die
gesetzlichen Grundlagen und verrät, was vor Urlaubsantritt bei
Buchung und Zahlung zu beachten ist und welche Rechte
Reiseveranstaltern und Reisenden im Zeitraum zwischen Buchung und
Reiseantritt zustehen. Über die Rechte nach Urlaubsantritt -
insbesondere bei Mängeln - und deren Durchsetzung informiert Teil 2.
Der dritte Ratgeber beinhaltet einen ausführlichen Darstellung
typischer Reisemängel und deren gerichtlichen Wert.
Zuletzt geändert am 27.01.2006
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