Einleitung
Wenn Sie sich in Ihrem Urlaub tatsächlich über Unannehmlichkeiten
ärgern müssen, dann sollten Sie Ihre Rechte auch wahrnehmen und
durchsetzen. Doch ein Hinweis vorab: Ein Rechtsstreit mit dem
Reiseveranstalter kostet immer Nerven, oft auch Geld. Weitaus
schmerzhafter ist noch, dass er bereits die letzte Freude am Urlaub
zerstören kann, wenn schon im Urlaub Zeit und Kraft aufgewendet
werden muss, um "Material" für eine spätere rechtliche
Auseinandersetzung zusammenzutragen. Ein Streit sollte deshalb nur
geführt werden, wenn auch ausreichend Grund dafür besteht.
Was Sie im Einzelnen zu tun haben, wenn wirklich etwas "schief
läuft", an wen sie sich wann zu wenden haben und wie schnell, das
sagt Ihnen dieser Ratgeber.
Über die wichtigsten Regeln vor
Reiseantritt informiert der Ratgeber "Pauschalreisen Teil 1".
Im
dritten Teil sind die typischsten Reisemängel und deren
Minderungsquoten nachzulesen.
Zuletzt geändert am 27.01.2006
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