Pauschalreisen Teil 2

Einleitung

Wenn Sie sich in Ihrem Urlaub tatsächlich über Unannehmlichkeiten ärgern müssen, dann sollten Sie Ihre Rechte auch wahrnehmen und durchsetzen. Doch ein Hinweis vorab: Ein Rechtsstreit mit dem Reiseveranstalter kostet immer Nerven, oft auch Geld. Weitaus schmerzhafter ist noch, dass er bereits die letzte Freude am Urlaub zerstören kann, wenn schon im Urlaub Zeit und Kraft aufgewendet werden muss, um "Material" für eine spätere rechtliche Auseinandersetzung zusammenzutragen. Ein Streit sollte deshalb nur geführt werden, wenn auch ausreichend Grund dafür besteht.

Was Sie im Einzelnen zu tun haben, wenn wirklich etwas "schief läuft", an wen sie sich wann zu wenden haben und wie schnell, das sagt Ihnen dieser Ratgeber.
Über die wichtigsten Regeln vor Reiseantritt informiert der Ratgeber "Pauschalreisen Teil 1".
Im dritten Teil sind die typischsten Reisemängel und deren Minderungsquoten nachzulesen.

Zuletzt geändert am 27.01.2006

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