Nach heutigem Recht ist die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung
personenbezogener Daten für Diensteanbieter (z. B. Deutsche
Telekom, AOL) nur zulässig, wenn dies durch das Gesetz über den
Datenschutz bei Telediensten (TDDSG), andere Rechtsvorschriften oder
durch Einwilligung des Nutzers erlaubt ist.
Es gilt der
Grundsatz der Datenvermeidung: So wenig personenbezogene Daten wie
möglich dürfen erhoben und verarbeitet werden.
Zu den
personenbezogenen Daten zählen:
- Bestandsdaten
(§ 5 TDDSG):
Darunter versteht man Daten, die zur
Begründung und Abwicklung eines Vertrages erhoben werden.
- Nutzungsdaten (§ 6 TDDSG):
Sie enthalten Angaben
darüber, wer, wann, wo, welchen Dienst in Anspruch genommen hat.
- Abrechnungsdaten (§ 6 TDDSG):
Diese Daten
benötigt der Diensteanbieter zur Erstellung von Rechnungen.
- Personenbezogene Daten (§ 3 TDDSG):
Darunter versteht
man Daten, die geeignet sind, einen Menschen zu identifizieren und
seine persönlichen Verhältnisse aufzudecken, also zum Beispiel
Anschrift, Name, Alter, Gewohnheiten.
Personenbezogene Daten
können als Nutzungs- Abrechnungs- und Bestandsdaten erhoben, aber
nicht dauerhaft gespeichert werden (siehe nachfolgender Abschnitt).
Zuletzt geändert am 25.04.2006
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