Personenbezogene Daten

Nach heutigem Recht ist die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten für Diensteanbieter (z. B. Deutsche Telekom, AOL) nur zulässig, wenn dies durch das Gesetz über den Datenschutz bei Telediensten (TDDSG), andere Rechtsvorschriften oder durch Einwilligung des Nutzers erlaubt ist.

Es gilt der Grundsatz der Datenvermeidung: So wenig personenbezogene Daten wie möglich dürfen erhoben und verarbeitet werden.

Zu den personenbezogenen Daten zählen:

  • Bestandsdaten (§ 5 TDDSG):
    Darunter versteht man Daten, die zur Begründung und Abwicklung eines Vertrages erhoben werden.
  • Nutzungsdaten (§ 6 TDDSG):
    Sie enthalten Angaben darüber, wer, wann, wo, welchen Dienst in Anspruch genommen hat.
  • Abrechnungsdaten (§ 6 TDDSG):
    Diese Daten benötigt der Diensteanbieter zur Erstellung von Rechnungen.
  • Personenbezogene Daten (§ 3 TDDSG):
    Darunter versteht man Daten, die geeignet sind, einen Menschen zu identifizieren und seine persönlichen Verhältnisse aufzudecken, also zum Beispiel Anschrift, Name, Alter, Gewohnheiten.
    Personenbezogene Daten können als Nutzungs- Abrechnungs- und Bestandsdaten erhoben, aber nicht dauerhaft gespeichert werden (siehe nachfolgender Abschnitt).

Zuletzt geändert am 25.04.2006

Copyright www.valuenet.de