Pflichtangaben

Wer eine Homepage unterhält, unterliegt gleich einer Vielzahl von Pflichtangaben. Dies kann sowohl den Betreiber einer privaten Homepage treffen, insbesondere wenn er redaktionelle Inhalte zur Verfügung stellt (siehe dazu unten unter "Impressumspflicht"). Eine Reihe von weiteren Angaben sind ein "Muss", wenn Waren oder Dienstleistungen auf der Homepage angeboten werden.

Die Informationspflichten richten sich hier nach einer Vielzahl von Gesetzen, vor allem dem:

  • Teledienstegesetz (TDG)
  • Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG)

Weitere Informationspflichten können sich beispielsweise aus dem Handelsgesetzbuch (HGB), dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 312e BGB) und dem Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht (FernUSG) ergeben.

Zuletzt geändert am 24.04.2006

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