Wer eine Homepage unterhält, unterliegt gleich einer Vielzahl von
Pflichtangaben. Dies kann sowohl den Betreiber einer privaten Homepage
treffen, insbesondere wenn er redaktionelle Inhalte zur Verfügung
stellt (siehe dazu unten unter "Impressumspflicht"). Eine Reihe von
weiteren Angaben sind ein "Muss", wenn Waren oder Dienstleistungen auf
der Homepage angeboten werden.
Die Informationspflichten
richten sich hier nach einer Vielzahl von Gesetzen, vor allem dem:
- Teledienstegesetz (TDG)
- Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG)
Weitere
Informationspflichten können sich beispielsweise aus dem
Handelsgesetzbuch (HGB), dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 312e
BGB) und dem Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht
(FernUSG) ergeben.
Zuletzt geändert am 24.04.2006
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