Oberste Regel nach einem Unfall: Ruhe bewahren!
Was jeder
Unfallbeteiligte nach einem Verkehrsunfall zu tun hat, steht in
§ 34 der Straßenverkehrsordnung (StVO) und sollte jedem
Verkehrsteilnehmer seit der Fahrschule in Erinnerung bleiben. Um das
unverzichtbare Wissen aufzufrischen, hier die wichtigsten Grundregeln,
die nacheinander zu beachten sind:
- Unverzüglich
anhalten!
Jeder Unfallbeteiligte ist dazu verpflichtet. Wer alles
Unfallbeteiligter ist, ist im vorhergehenden Abschnitt beschrieben.
- Warnblinkanlage einschalten!
Bei Dunkelheit sollte
zusätzlich das Standlicht benutzt werden. - Warndreieck und,
soweit vorhanden, Warnleuchte aufstellen!
Dabei ist darauf zu
achten, dass das Warndreieck etwa 100 Meter vor der Unfallstelle
aufzustellen ist. Steht es nur wenige Meter vor der Unfallstelle,
vermag es den nachfolgenden Verkehr nicht rechtzeitig vor der
Gefahrenstelle zu warnen. - Verletzten helfen!
Bei
Unglücksfällen muss jeder - nicht nur die Unfallbeteiligten -,
soweit dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten ist,
Hilfe leisten. Unterlassene Hilfeleistung ist gemäß § 323c des
Strafgesetzbuches strafbar. Die wichtigsten Verbandsmaterialen
befinden sich im Verbandskasten, der laut § 35h der
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in jedem Kraftfahrzeug
mitzuführen ist.
Wenn nicht völlig klar ist, dass die
Verletzungen ungefährlich sind, immer einen Arzt rufen.
Einzelheiten enthalten die nachfolgenden Abschnitte.
Zuletzt geändert am 03.02.2006
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