Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber muss prüfen, ob möglicherweise ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vorliegt. Zu seinen Pflichten als Arbeitgeber gehören:

  • die Ermittlung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts die Berechnung und Abführung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags
  • die Meldungen nach der DEÜV
  • die Führung von Lohnunterlagen

Alle Unterlagen, die für die Klärung entscheidend sind, ob ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis besteht oder nicht, hat der Auftraggeber aufzubewahren.

Zuletzt geändert am 10.01.2005

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