Der Auftraggeber muss prüfen, ob möglicherweise ein
versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vorliegt. Zu seinen
Pflichten als Arbeitgeber gehören:
- die Ermittlung
des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts die Berechnung und
Abführung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags
- die
Meldungen nach der DEÜV
- die Führung von
Lohnunterlagen
Alle Unterlagen, die für die
Klärung entscheidend sind, ob ein versicherungspflichtiges
Arbeitsverhältnis besteht oder nicht, hat der Auftraggeber
aufzubewahren.
Zuletzt geändert am 10.01.2005
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