Preisangaben

Preise müssen im Internet grundsätzlich brutto angegeben werden, damit dem Verbraucher die Möglichkeit des Preisvergleichs erhalten bleibt. Wer mit Nettopreisen wirbt, handelt wettbewerbswidrig. Sämtliche Preisbestandteile müssen im Endpreis bereits enthalten sein, nur Versandkosten oder Zusatzkosten im Falle der Bezahlung per Nachnahme dürfen gesondert ausgewiesen werden.

Zuletzt geändert am 25.04.2006

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