Preise müssen im Internet grundsätzlich brutto angegeben werden,
damit dem Verbraucher die Möglichkeit des Preisvergleichs erhalten
bleibt. Wer mit Nettopreisen wirbt, handelt wettbewerbswidrig.
Sämtliche Preisbestandteile müssen im Endpreis bereits enthalten
sein, nur Versandkosten oder Zusatzkosten im Falle der Bezahlung per
Nachnahme dürfen gesondert ausgewiesen werden.
Zuletzt geändert am 25.04.2006
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