Dürfen Arbeitsmittel auch privat genutzt werden?. Das richtet sich
nach dem Arbeitsvertrag. Der Arbeitgeber kann die Nutzung gänzlich
untersagen oder aber gestatten.
Verbietet der Arbeitgeber den
privaten Gebrauch, so muss der Telearbeiter im Falle eines Schadens
nicht den Beweis erbringen, dieser sei arbeitsbedingt entstanden.
Außerdem verringert sich auf diese Weise der Verschleiß der
Arbeitsgeräte. Der Arbeitnehmer ist auch nicht verpflichtet, sich
einen geldwerten Vorteil für die außerberufliche Nutzung des PCs als
Lohnbestandteil anrechnen zu lassen.
Es kann aber auch
vorteilhaft für den Arbeitgeber sein, die private Verwendung der
Arbeitsmittel zu erlauben. Dafür spricht, dass der Telearbeiter
dadurch im Umgang mit der Technik vertrauter wird. Für den privaten
Bereich erfolgt zumeist keine Kostenerstattung. Die Haftungsfrage für
Schäden an den Geräten sollte in diesem Fall unbedingt vorab
vertraglich geregelt werden. Der private Nutzungsanteil muss
steuerlich als Lohnbestandteil berücksichtigt werden.
Zuletzt geändert am 30.04.2006
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