Wer das Internet nutzen will, muss einen Vertrag mit einem Anbieter
schließen, der im den Zugang ins Netz vermittelt, dem so genannten
Provider. Er stellt gegen Entgelt die Verbindung mit dem Internet her.
Es gibt mittlerweile unzählige Provider am Markt, die sich nach
Leistungsumfang, Service, Kosten und Abrechnungsmodalitäten
unterscheiden. Nach diesen Kriterien sollte auch die Auswahl getroffen
werden.
Rechtstipp: Die Rechtsbeziehungen zum Provider sind
vor allem in dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt,
dem Kleingedruckten. Lesen Sie sich diese deshalb vor Vertragsschluss
genau durch.
Wichtige Punkte im Providervertrag:
- Kosten:
Häufig sind Klauseln, bei denen der Provider die
Kosten einseitig erhöhen kann, wenn der Kunde nicht innerhalb einer
bestimmten Zeit nach Ankündigung der Erhöhung widerspricht oder
kündigt.
- Kündigungsrecht:
Die Verträge beinhalten
Kündigungsrechte und Kündigungsfristen. Wichtig ist, dass das Recht
zur außerordentlichen Kündigung nicht ausgeschlossen werden kann.
Der Kunde kann immer kündigen, wenn der Dienst beispielsweise
ständig nicht mit der zugesicherten Übertragungsgeschwindigkeit zur
Verfügung steht.
Zuletzt geändert am 25.04.2006
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