Rechtsschutzversicherungen und Prozesskostenhilfe sind nicht die
einzigen Mittel, um die Kosten für einen Rechtsstreit herumzukommen:
Neuerdings können Gerichtsprozesse auch über gewerbliche Anbieter
finanziert werden.
Die Möglichkeit besteht allerdings nur
für Kläger in zivilrechtlichen Streitigkeiten, nicht für Beklagte.
Bei den meisten Anbietern solcher Finanzierungen sind ein
Streitwert von mindestens 50.000 Euro und ein solventer Beklagter
erforderlich.
Die Unternehmen, darunter auch
Rechtsschutzversicherer, übernehmen die Vorfinanzierung sowie das
gesamte Kostenrisiko einer Klage. Dafür berechnen sie als
Gegenleistung eine Erfolgsbeteiligung gestaffelt nach Höhe des
Streitwertes. Als Anreiz bieten die Prozessfinanzierer dem Anwalt
meist eine zusätzliche Gebühr für die Mehrarbeit. Mandanten, die
diese Art der Prozessfinanzierung wünschen, sind daher bei den
Anwälten durchaus willkommen.
Für eine Prozessfinanzierung
füllt der Anwalt mit seinem Mandanten zunächst einen Fragebogen aus,
der zur Prüfung der rechtlichen Position herangezogen wird. Danach
fertigt er die Klageschrift und übersendet sie - nötigenfalls mit
Anlagen - an den Prozessfinanzierer. Dieser entscheidet, ob er die
Finanzierung übernimmt. Einschlägige Prozessfinanzierungsfirmen sind
bei den Anwälten bekannt.
Zuletzt geändert am 16.04.2007
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