Liegen alle notwendigen Unterlagen vor, beginnt das eigentliche
Verfahren, das in drei Schritten abläuft.
- Schritt 1:
Die Behörde prüft die planungsrechtliche Zulässigkeit nach dem
Baugesetzbuch (BauGB)
Hier wird geprüft, ob das
geplante Bauvorhaben im geplanten Bereich planungsrechtlich zulässig
ist. Dies ist meist am Bebauungsplan, den Sie bei der zuständigen
Behörde einsehen können, ablesbar. Andernfalls wird beispielsweise
geprüft, ob sich Ihr Vorhaben nach Art, Maß und Nutzung in die
Eigenart der Umgebung einfügt (siehe detailliert im Ratgeber
"Baugenehmigung Teil 2").
- Schritt 2:
Die Behörde prüft die bauordnungsrechtliche Zulässigkeit nach der
jeweils geltenden Landesbauordnung und einschlägigen Sondergesetzen.
Hier wird geprüft, ob die geplante Baumaßnahme gegen
geltendes Bauordnungsrecht verstößt. Vor allem geht es um einen
Abgleich der Bauunterlagen mit den einschlägigen Bestimmungen.
Beispielsweise werden die Baugrenzabstände überprüft, die
Sicherheit von Treppen sowie die Einhaltung des Wärmeschutzes und des
Denkmalschutzes (siehe detailliert im Ratgeber "Baugenehmigung
Teil 2").
- Schritt 3:
Die Behörde
entscheidet.
Bestehen insgesamt keine Bedenken gegen
den geplanten Bau, wird die Genehmigung schriftlich erteilt.
Zuletzt geändert am 10.01.2006
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