Prüfung der Behörde

Liegen alle notwendigen Unterlagen vor, beginnt das eigentliche Verfahren, das in drei Schritten abläuft.

  • Schritt 1:
    Die Behörde prüft die planungsrechtliche Zulässigkeit nach dem Baugesetzbuch (BauGB)

Hier wird geprüft, ob das geplante Bauvorhaben im geplanten Bereich planungsrechtlich zulässig ist. Dies ist meist am Bebauungsplan, den Sie bei der zuständigen Behörde einsehen können, ablesbar. Andernfalls wird beispielsweise geprüft, ob sich Ihr Vorhaben nach Art, Maß und Nutzung in die Eigenart der Umgebung einfügt (siehe detailliert im Ratgeber "Baugenehmigung Teil 2").

  • Schritt 2:
    Die Behörde prüft die bauordnungsrechtliche Zulässigkeit nach der jeweils geltenden Landesbauordnung und einschlägigen Sondergesetzen.

Hier wird geprüft, ob die geplante Baumaßnahme gegen geltendes Bauordnungsrecht verstößt. Vor allem geht es um einen Abgleich der Bauunterlagen mit den einschlägigen Bestimmungen. Beispielsweise werden die Baugrenzabstände überprüft, die Sicherheit von Treppen sowie die Einhaltung des Wärmeschutzes und des Denkmalschutzes (siehe detailliert im Ratgeber "Baugenehmigung Teil 2").

  • Schritt 3:
    Die Behörde entscheidet.

Bestehen insgesamt keine Bedenken gegen den geplanten Bau, wird die Genehmigung schriftlich erteilt.

Zuletzt geändert am 10.01.2006

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