Prüfung von Registrierung und Hashwert

Haben Sie Nummer und Betreiber ermittelt (siehe vorheriger Abschnitt), sollten Sie prüfen, ob für die konkrete Dialer-Version die nötige Registrierung vorliegt. Diese Prüfung erfolgt anhand des so genannten Hashwertes, einer Art elektronischem Fingerabdruck (160-Bit-lange Zeichenfolge), den Ihnen der Anbieter gleichzeitig mit dem Dialer und den Informationen, wie Sie den Wert überprüfen können, übermitteln muss. Das Ermitteln und Vergleichen des Hashwertes wird durch eines einfaches Computerprogramms der Bundesnetzagentur ermöglicht, das von deren Internetseite (www.bundesnetzagentur.de) herunter geladen werden kann. Vergleichen Sie!

Ist der Dialer nicht registriert, müssen Sie nicht zahlen. Aber auch bei Registrierung muss er nicht rechtmäßig sein. Überprüfen Sie deshalb, ob der Dialer und die damit verbundene Werbung bzw. Internetseite den neuen gesetzlichen Anforderungen entspricht (siehe Abschnitt "Seriöse Anbieter"). Ist dem nicht so, weisen Sie in Ihrem Einspruch gegenüber der Telekom bzw. gegenüber dem Nummernbetreiber oder Dienstanbieter ausdrücklich darauf hin. Sofern Sie bei einem Telefondienst nicht kostenfrei vor Beginn der Gebührenberechnung auf den Tarif hingewiesen wurden, verweigern Sie die Zahlung mit Berufung auf das Fehlen dieser Tarifinformation.

Zuletzt geändert am 08.01.2006

Copyright www.valuenet.de