Haben Sie Nummer und Betreiber ermittelt (siehe vorheriger
Abschnitt), sollten Sie prüfen, ob für die konkrete Dialer-Version
die nötige Registrierung vorliegt. Diese Prüfung erfolgt anhand des
so genannten Hashwertes, einer Art elektronischem Fingerabdruck
(160-Bit-lange Zeichenfolge), den Ihnen der Anbieter gleichzeitig mit
dem Dialer und den Informationen, wie Sie den Wert überprüfen
können, übermitteln muss. Das Ermitteln und Vergleichen des
Hashwertes wird durch eines einfaches Computerprogramms der
Bundesnetzagentur ermöglicht, das von deren Internetseite
(www.bundesnetzagentur.de) herunter geladen werden kann. Vergleichen
Sie!
Ist der Dialer nicht registriert, müssen Sie nicht
zahlen. Aber auch bei Registrierung muss er nicht rechtmäßig sein.
Überprüfen Sie deshalb, ob der Dialer und die damit verbundene
Werbung bzw. Internetseite den neuen gesetzlichen Anforderungen
entspricht (siehe Abschnitt "Seriöse Anbieter"). Ist dem nicht so,
weisen Sie in Ihrem Einspruch gegenüber der Telekom bzw. gegenüber
dem Nummernbetreiber oder Dienstanbieter ausdrücklich darauf hin.
Sofern Sie bei einem Telefondienst nicht kostenfrei vor Beginn der
Gebührenberechnung auf den Tarif hingewiesen wurden, verweigern Sie
die Zahlung mit Berufung auf das Fehlen dieser Tarifinformation.
Zuletzt geändert am 08.01.2006
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