Ist ein Bebauungsplan so konkret ausformuliert, dass die
Zulässigkeit von Bauvorhaben sich ausschließlich nach ihm richtet,
spricht man von einem "qualifizierten" Bebauungsplan. Er beinhaltet
konkrete Vorgaben für die Bebauung auf den im Planbereich liegenden
Grundstücken.
Geregelt werden zumindest vier Punkte:
- die Art der Bebauung
- das Maß der Bebauung
(Geschosszahl)
- die überbaubare Grundstücksfläche
- die örtlichen Verkehrsflächen
Mit der Art der
Bebauung wird festgelegt, ob sich im Baugebiet nur Häuser oder auch
Geschäfte und Gewerbebetriebe befinden. Zur Darstellung im
Bebauungsplan werden Abkürzungen benutzt, die in der
Baunutzungsverordnung (BauNVO) definiert werden.
Die ersten
Buchstaben bezeichnen die "allgemeine" Art der vorgesehen Nutzung:
- W = Wohnbaufläche
- M = gemischte Baufläche
- G = gewerbliche Baufläche
- S = Sonderbaufläche
Die "besondere" Art der Nutzung wird durch
Hinzufügen eines weiteren Buchstabens gekennzeichnet.
Die
Wichtigsten:
- WS = Gebiet mit Kleinsiedlungen
einschließlich Wohngebäuden und Nutzgärten
- WR = reines
Wohngebiet.
Neben Wohngebäuden sind in Ausnahmen beispielsweise
Läden oder nicht störende Handwerksbetriebe zur Deckung des
täglichen Bedarfs erlaubt. Auch Betreuungseinrichtungen, kulturelle,
kirchliche und sportliche Anlagen sind möglich. - WA =
allgemeines Wohngebiet.
Es dient nur "vorwiegend" dem Wohnen.
Läden, Gaststätten und nicht störende Handwerksbetriebe sind
erlaubt. - MD = Dorfgebiet.
Hier sind land- und
forstwirtschaftliche Betriebe vorgesehen, auf deren Belange auch immer
Rücksicht zu nehmen ist; außerdem beispielsweise Wohngebäude und
Gewerbebetriebe. - MI = Mischgebiet.
Es dient dem Wohnen
und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht
wesentlich stören (z. B. Tankstellen). - MK =
Kerngebiet.
Hier haben Handelsbetriebe, Wirtschaft, Verwaltung
und Kultur ihren hauptsächlichen Sitz.
Wohnungen gehören nur
ausnahmsweise hierher, das gleiche gilt für Tankstellen.
Durch das Maß der Bebauung wird festgelegt, wie viel Prozent der
Grundstücksfläche bebaut werden darf und wie viel Quadratmeter
Wohnfläche insgesamt auf dem Grundstück entstehen kann. Entscheidend
sind dabei die Grundstücksgröße und die Grundflächenzahl, die
Geschossflächenzahl und die Baumassenzahl.
- Die
Grundflächenzahl gibt an, wie viel Quadratmeter Grund je Quadratmeter
Grundstück bebaut werden dürfen (§ 19 Absatz 1 BauNVO).
- Die Geschossflächenzahl gibt an, wie viele Quadratmeter
Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind
(§ 20 Absatz 3 Satz 1 BauNVO).
- Die
Baumassenzahl gibt an, wie viel Kubikmeter Baumasse je Quadratmeter
Grundstücksfläche zulässig sind (§ 21 Absatz 1 BauNVO).
Die Obergrenzen sind für die oben beschriebenen
Nutzungsarten (Gebietstypen) gesetzlich vorgeschrieben (§ 17
Absatz 1 Satz 1 BauNVO).
Beispiel:
Für reine
Wohngebiete ist die Grundflächenzahl beispielsweise 0,4 und die
Geschossflächenzahl ist 1,2.
Wenn ein Grundstück also 300
Quadratmeter groß ist, dürfen 120 Quadratmeter (300 m2 x 0,4) davon
bebaut werden, die Geschosse können eine Fläche von 360 Quadratmeter
(360 m² x 1,2) haben.
Wie viele Stockwerke zulässig sind,
kann der Bebauungsplan ebenfalls vorschreiben:
Römische Ziffern
zeigen die Zahl an, die außer Keller und Dachboden erlaubt sind.
Mit der überbaubaren Grundstücksfläche wird festgelegt, wo auf
dem Grundstück genau gebaut werden darf. Das können beispielsweise
blau gekennzeichnete Baugrenzen sein, die nicht überschritten werden
dürfen oder rot dargestellte Baulinien, entlang denen gebaut werden
muss. Es kann auch vorgeschrieben sein, dass Einzel- oder
Doppelhäuser beziehungsweise ausschließlich Einzelhäuser gebaut
werden dürfen.
Zuletzt geändert am 10.01.2006
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