In das qualifizierte Zeugnis kommen zusätzlich zu den Angaben im
einfachen Zeugnis (siehe vorheriger Abschnitt) solche zu Führung und
Leistung - mit dem Ziel, dass der Leser zu einem Gesamtbild über den
Arbeitnehmer kommen kann.
- Mit Führung ist das
Sozialverhalten des Mitarbeiters im Dienst gemeint. Hier werden
beispielsweise die Teamfähigkeit und das Verhalten gegenüber
Vorgesetzten und Untergebenen behandelt. Ist der Mitarbeiter
kritikfähig? Wie geht er mit Kunden um?
- Leistung meint
das fachliche Know-how aber auch die Qualität, die Geschwindigkeit,
möglicherweise aber auch rhetorisches und Verhandlungsgeschick. Hier
wird mit anderen Worten die Frage beantwortet, wie der Mitarbeiter
arbeitet. Details hängen natürlich stark von der Art der Arbeit ab.
Bei Führungskräften sind beispielsweise Ausführungen zur
Führungskompetenz wichtig.
Rechtstipp: In diesem
Zusammenhang hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz
entschieden, dass es nicht zulässig ist, dass der Arbeitgeber sich
auf Erörterungen zur fachlichen Qualität des Arbeitnehmers
beschränkt. Alles andere würde nämlich den Schluss zulassen, dass
auf anderen Gebieten - etwa bei seinem Führungsverhalten -
Mangelhaftes zu berichten wäre (Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom
19.05.2004, Aktenzeichen: 6 Sa 954/03).
Die Grenzen der
Beurteilung zeigt der nachfolgende Abschnitt auf. Die
gebräuchlichsten Formulierungen bei der Beschreibung von Leistung und
Führungen und deren tatsächliche Bedeutung sind in Teil 2 dieses
Ratgebers ("Arbeitszeugnis Teil 2") aufgelistet.
Zuletzt geändert am 03.08.2005
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