Qualifiziertes Zeugnis

In das qualifizierte Zeugnis kommen zusätzlich zu den Angaben im einfachen Zeugnis (siehe vorheriger Abschnitt) solche zu Führung und Leistung - mit dem Ziel, dass der Leser zu einem Gesamtbild über den Arbeitnehmer kommen kann.

  • Mit Führung ist das Sozialverhalten des Mitarbeiters im Dienst gemeint. Hier werden beispielsweise die Teamfähigkeit und das Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Untergebenen behandelt. Ist der Mitarbeiter kritikfähig? Wie geht er mit Kunden um?
  • Leistung meint das fachliche Know-how aber auch die Qualität, die Geschwindigkeit, möglicherweise aber auch rhetorisches und Verhandlungsgeschick. Hier wird mit anderen Worten die Frage beantwortet, wie der Mitarbeiter arbeitet. Details hängen natürlich stark von der Art der Arbeit ab. Bei Führungskräften sind beispielsweise Ausführungen zur Führungskompetenz wichtig.

Rechtstipp: In diesem Zusammenhang hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz entschieden, dass es nicht zulässig ist, dass der Arbeitgeber sich auf Erörterungen zur fachlichen Qualität des Arbeitnehmers beschränkt. Alles andere würde nämlich den Schluss zulassen, dass auf anderen Gebieten - etwa bei seinem Führungsverhalten - Mangelhaftes zu berichten wäre (Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 19.05.2004, Aktenzeichen: 6 Sa 954/03).

Die Grenzen der Beurteilung zeigt der nachfolgende Abschnitt auf. Die gebräuchlichsten Formulierungen bei der Beschreibung von Leistung und Führungen und deren tatsächliche Bedeutung sind in Teil 2 dieses Ratgebers ("Arbeitszeugnis Teil 2") aufgelistet.

Zuletzt geändert am 03.08.2005

Copyright www.valuenet.de