Rechte an Domain-Namen

Daten, die im Internet verschickt werden, brauchen eine Zieladresse, damit sie sich nicht auf der Datenautobahn verlieren. Deshalb verfügt jeder Computer, der an das Netz angeschlossen ist, über eine eigene Adresse in Form einer Zahlenkombination. Weil aber niemand diese anonymen Zahlen im Kopf behalten kann, besteht die Möglichkeit, diese Nummernfolgen zusätzlich mit einem Namen zu belegen, dem Domain-Namen. Denn Adressen mit Namensbezeichnung sind einprägsamer als zum Beispiel die Zahlenkombination 123.65.49.8 - und so leichter aufzufinden.

Es ist unkompliziert, eine neue Domain zu beantragen. Kompliziert wird es erst, wenn die gewählte Adresse mit Rechten Dritter kollidiert. Denn die Benutzung eines Domain-Namens kann bereits bestehende Rechte anderer Domain- oder Markeninhaber verletzen.
In Betracht kommen hier vor allem:

  • Markenrechte
  • Namensrechte
  • Wettbewerbsrechte

Liegt eine der Rechtsverletzungen in einem der Bereiche vor, steht dem eigentlichen Rechteinhaber in der Regel ein Anspruch auf Unterlassung der Domain-Verwendung zu.

Für denjenigen, der seine Domain wieder aufgeben muss, kann ein solcher Unterlassungsanspruch teure Folgen haben: Briefbögen und Visitenkarten müssen wieder geändert werden, in vielen Fällen kommen noch die Kosten für den Rechtsstreit zur Durchsetzung des Anspruchs hinzu. Ist dem Rechteinhaber durch die unzulässige Verwendung einer Domain nachweislich ein Schaden entstanden (z. B. Imageverlust, Abwerbung der Kunden) hat er unter Umständen sogar Anspruch auf Schadenersatz.

Deshalb sollte man vor der Anmeldung des neuen Domain-Namens sorgfältig prüfen, ob bereits ein anderer Rechte daran hat.
Auf die einzelnen Schutzrechte wird in den nachfolgenden drei Abschnitten eingegangen.

Zuletzt geändert am 25.04.2006

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