Daten, die im Internet verschickt werden, brauchen eine
Zieladresse, damit sie sich nicht auf der Datenautobahn verlieren.
Deshalb verfügt jeder Computer, der an das Netz angeschlossen ist,
über eine eigene Adresse in Form einer Zahlenkombination. Weil aber
niemand diese anonymen Zahlen im Kopf behalten kann, besteht die
Möglichkeit, diese Nummernfolgen zusätzlich mit einem Namen zu
belegen, dem Domain-Namen. Denn Adressen mit Namensbezeichnung sind
einprägsamer als zum Beispiel die Zahlenkombination 123.65.49.8 - und
so leichter aufzufinden.
Es ist unkompliziert, eine neue
Domain zu beantragen. Kompliziert wird es erst, wenn die gewählte
Adresse mit Rechten Dritter kollidiert. Denn die Benutzung eines
Domain-Namens kann bereits bestehende Rechte anderer Domain- oder
Markeninhaber verletzen.
In Betracht kommen hier vor allem:
- Markenrechte
- Namensrechte
- Wettbewerbsrechte
Liegt eine der Rechtsverletzungen
in einem der Bereiche vor, steht dem eigentlichen Rechteinhaber in der
Regel ein Anspruch auf Unterlassung der Domain-Verwendung zu.
Für denjenigen, der seine Domain wieder aufgeben muss, kann ein
solcher Unterlassungsanspruch teure Folgen haben: Briefbögen und
Visitenkarten müssen wieder geändert werden, in vielen Fällen
kommen noch die Kosten für den Rechtsstreit zur Durchsetzung des
Anspruchs hinzu. Ist dem Rechteinhaber durch die unzulässige
Verwendung einer Domain nachweislich ein Schaden entstanden
(z. B. Imageverlust, Abwerbung der Kunden) hat er unter
Umständen sogar Anspruch auf Schadenersatz.
Deshalb sollte
man vor der Anmeldung des neuen Domain-Namens sorgfältig prüfen, ob
bereits ein anderer Rechte daran hat.
Auf die einzelnen
Schutzrechte wird in den nachfolgenden drei Abschnitten eingegangen.
Zuletzt geändert am 25.04.2006
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