Durch das Kleinunternehmerförderungsgesetz vom 31. Juli 2003
(gilt rückwirkend seit 1. Januar 2003) wurden einige Änderungen
vorgenommen, die Existenzgründern zugute kommen sollen. So wurden
neben den bereits genannten Erleichterungen unter anderem die Grenzen
zur Befreiung von der Buchführungspflicht angehoben, die Möglichkeit
zur Nutzung einer Sonderabschreibung auch ohne Ansparrücklage erlaubt
und die Grenze der Befreiung von der Umsatzsteuer auf 17.500 Euro
Umsatz angehoben. Nicht umgesetzt wurde die vorgesehene
Gewinnermittlung durch Betriebsausgabenpauschalierung.
Hinweis: Eine standardisierte Einnahme-Überschuss-Rechnung über eine
neue "Anlage EÜR" ist erstmals für die
Steuererklärung 2005 notwendig. Dies gilt für Unternehmer,
Selbstständige und Personengesellschaften. Die bisher übliche
Gewinnermittlung muss dann nicht mehr automatisch beigefügt werden.
Ausgenommen von dieser neuen Pflicht sind Kleinunternehmen mit
Betriebseinnahmen unter 17.500 Euro. Sie können anstelle des
Vordrucks weiterhin eine formlose Gewinnermittlung abgeben. Die Grenze
ist jedes Jahr zu prüfen, bei Neugründung muss sie nicht
hochgerechnet werden.
Ab 2004 ergaben sich insbesondere durch
das Haushaltsbegleitgesetz eine Reihe von steuerlichen Änderungen.
Davon wirken einige auch für Existenzgründer. So stieg der
Grundfreibetrag und sank der Steuersatz. Verluste können wieder
uneingeschränkt mit positiven anderen Einkünften des Jahres
verrechnet werden.
Diesen positiven Änderungen stehen auch
einige Verschlechterungen entgegen. So wurde die Abzugsmöglichkeit
von Geschenken und Bewirtungskosten vermindert und die Fahrten
zwischen Wohnung und Betrieb dürfen nur noch mit 0,30 Euro je
Entfernungskilometer angesetzt werden.
Ab 2007 gilt das nur noch
für die Kilometer oberhalb von 20.
Existenzgründer können
aber seit 2006 berufsbedingte Kinderbetreuungskosten wie
Betriebsausgaben absetzen, wenn sie Alleinstehend sind oder der andere
Elternteil ebenfalls erwerbstätig ist.
Seit 2005 ist die
Lohn- und Umsatzsteueranmeldung auf elektronischem Wege Pflicht. Wer
allerdings nicht über die EDV-Möglichkeiten verfügt, kann die
Anmeldungen auch weiterhin ohne Nachteile in Papierform
einreichen.
Zuletzt geändert am 27.11.2006
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