Einleitung
Wer sich bei einem neuen Arbeitgeber beworben hat und zu einem
persönlichen Termin eingeladen wird, hat sich um einiges zu kümmern.
Er muss sehen, dass er von seinem bisherigen Arbeitgeber freigestellt
wird - doch was, wen der die Freistellung verweigert. Daneben stellt
sich die Frage, ob der bisherige Arbeitgeber die Freistellungszeit zu
vergüten hat und wer die Kosten für die Anreise zum
Vorstellungsgespräch trägt.
Vor Ort warten oft nicht nur
unangenehme und unvorhersehbare Fragen (siehe Teil 1 des
Ratgebers), sondern auch Eignungstests auf den Bewerber. Nicht selten
werden auch Untersuchungen verlangt. Doch muss der Bewerber das
dulden?
Der Ratgeber beantwortet genau diese Fragen.
Insbesondere wird auf die vorvertraglichen Pflichten, die Arbeitgeber
und Arbeitnehmer aus dem eingeleiteten Vertrauensverhältnis haben,
informiert.
Für Rechtsfragen rund um das Thema
Stellenausschreibung, Vorbereitung des Einstellungsgesprächs sowie
Fragerechte und Offenbarungspflichten der Parteien sei auf "Rechtliche
Fragen der Stellenbesetzung Teil 2" verwiesen.
Zuletzt geändert am 27.04.2006
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